Rechtsprechung
VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarantrag; Baugenehmigung für Firmen-Baufahrzeuge; Nachbargrundstück im festgesetzten Mischgebiet; Vorhaben in unbeplanter Gemengelage; Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Das wäre nur dann der Fall, wenn in der tatsächlichen Entwicklung ein Zustand eingetreten wäre, der eine Verwirklichung der festgesetzten Ziele des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschlösse und die Erkennbarkeit die Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem etwa in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nähme (vgl. BVerwG vom 28.4.2004 NVwZ 2004, 1244). - BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97
Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich mehr erfüllen kann, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (BVerwG vom 3.12.1998 BauR 1999, 601; vom 23.1.2003 BauR 2003, 838). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Entscheidend ist vielmehr, wie schutzwürdig die baurechtliche Stellung des Betroffenen ist (BVerwG vom 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516).
- BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Das setzt aber voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (vgl. BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512). - BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92
Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten - …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Rücksichtnahme kommt unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung ein nachbarlicher Anspruch auf Abwehr eines Vorhabens nur dann in Betracht, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks ist (BVerwG vom 24.4.1992 Az. 4 B 60/92). - VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166
Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Dementsprechend ist den in dem jeweiligen Einzelfall konkret inmitten stehenden gegenläufigen Belangen der Betroffenen umso mehr Gewicht beizumessen, je stärker und irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275). - VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Dabei sind auch die zu erwartenden Vollzugsfolgen zu berücksichtigen (BayVGH vom 28.8.1987 BayVBl 1988, 406). - BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?
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Dabei ist das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme als gegenseitiges Rücksichtnahmegebot ausgestaltet und führt einerseits zu Beschränkungen desjenigen, der Emissionen verursacht und andererseits auch zu gewissen Duldungspflichten desjenigen, der sich solchen Immissionen aussetzt (BVerwG vom 18.5.1995 BVerwGE 98, 235 ff.). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Bei der Frage, ob sich das Vorhaben des Beigeladenen in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, ist entscheidend, dass sich das Vorhaben innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält oder - bei dessen Überschreitung - im Verhältnis zu seiner Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen auslöst noch vorhandene Spannungen verstärkt, durch die die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird (BVerwG vom 19.9.1986 Az. 4 C 15/84; vom 15.12.1994 Az. 4 C 13.79). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1848
Nach dieser Vorschrift, die als besondere Ausprägung des Rücksichtnahmegebots über § 34 BauGB auch im unbeplanten Innenbereich entsprechende Anwendung findet (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 DVBl. 1981, 928), sind die nach § 2 bis 14 BauNVO zulässigen baulichen Anlagen im Einzelfall unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind oder wenn sie solche Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden. - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
- BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03
Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …
- VG Würzburg, 15.12.2011 - W 5 K 10.1366
Hofcafe; landwirtschaftlicher Betrieb; "mitgezogener" Betriebsteil; …
- VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1788
Nachbarantrag; Baugenehmigung für Werkstatt für Firmen-Baufahrzeuge; Gemengelage; …
- VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 5 S 10.1788
Nachbarantrag; Baugenehmigung für Werkstatt für Firmen-Baufahrzeuge; Gemengelage; …
Zur weiteren Ergänzung des Sachverhalts wird auf den gesamten Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verfahrensakten Au 5 K 09.1041, Au 5 K 10.1366, Au 5 S 10.1848 und Au 5 K 10.1618 verwiesen.